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Krankenhausreform Was steckt dahinter? Fallpauschalen auf dem Prüfstand

Liebe Freunde, Mitglieder und Förderer vom Förderkreis Krankenhaus Oberstdorf e.V.,
liebe Bürgerinnen und Bürger,

in letzter Zeit wurde in den Medien über eine mögliche Krankenhausreform berichtet. Dabei soll das Absetzen der sogenannten Fallpauschalen eine große Rolle spielen. Gerade für unseren Klinikstandort Oberstdorf ist diese Diskussion sehr interessant und genauer zu betrachten. Deshalb möchten wir Sie hierzu informieren.

• Was sind Fallpauschalen?

Für jeden Patient bekommen Krankenhäuser eine bestimmte Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung ist jedoch davon abhängig welche Diagnose beim jeweiligen Patienten festgestellt wird und welcher Schweregrad der Erkrankung vorliegt. Das bedeutet: Das Krankenhaus bekommt für einen Patienten mit einer bestimmten Krankheit immer den gleichen Betrag von der Krankenkasse ausgezahlt – unabhängig davon, wie lange der Patient stationär behandelt wird.

• Warum gibt es diese Fallpauschalen?

Bereits seit 2003/2004 rechnen Krankenhäuser auf Grundlage der diagnosebezogenen Fallpauschalen ab. Die Politik wollte damit eigentlich die Wirtschaftlichkeit von Kliniken verbessern. Man wollte mit der Einführung verhindern, dass Behandlungskosten in den Kliniken explodieren. Doch diese Rechnung ging nicht auf.

• Problem:

Ein pauschalisiertes Vergütungssystem hat seine Mängel. Gerade kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum, die eine Grundversorgung anbieten und eine Notfallversorgung sicherstellen wollen, haben es schwer genügend Fälle (Patienten) zu behandeln, damit sich dieses System tatsächlich positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken kann. Mittlerweile zeigt sich jedoch, dass auch größere Kliniken mit diesem Abrechnungssystem Probleme haben. Das Problem liegt unter anderem darin begründet, dass die Vorhaltekosten in den Krankenhäusern zu hoch sind und durch die Fallpauschalen nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden. Dies bestätigen auch namhafte Experten wie etwa Gerald Gaß von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

• Der Ansatz:

Hinter den gerade erwähnten Vorhaltekosten stehen beispielsweise Kosten für medizinische Ausstattung und Personal aber auch für den Unterhalt und Betrieb der Einrichtungen. Diese Kosten können nur dann ausreichend berücksichtigt werden, wenn das sogenannte Grundbudget für die jeweiligen Abteilungen erhöht und angepasst wird bzw. das Vorhaltebudget für Kliniken erhöht wird, welche eine Grund- und Notfallversorgung vorhalten. Die Fallpauschalen sollten nicht gänzlich abgeschafft werden, damit die tatsächlichen Behandlungszahlen vergütet werden und trotzdem eine solide finanzielle Basis geschaffen ist, die nicht von den Behandlungszahlen abhängig ist, denn: Krankenhausleistungen dürfen nicht weiter unter dem Zwang des wirtschaftlichen Wettbewerbs stehen.

Wir hoffen dass wir Ihnen zu der öffentlichen Diskussion einen fachlichen Einblick geben konnten, damit Sie sich Ihr eigenes Bild dazu machen können.

Ihr

Josef Dornach
1. Vorsitzender

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